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Strafregisterauszug
Es gibt zwei verschiedene Auszüge.
Falls beide benötigt werden, müssen zwei separate Bestellungen aufgegeben werden.
Privatauszug
Kann für beliebige Zwecke bestellt werden.
Beispiele:
Bewerbungen
Wohnungsmiete
Einbürgerungsgesuche
Der Privatauszug enthält Urteile wegen Verbrechen und Vergehen von Erwachsenen bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen.
Sonderprivatauszug
Für Tätigkeiten mit
regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen.
Beispiele:
Trainer/in in einem Kinder-Sportverein
Betreuung in einer Kita
Pflegefachkraft in einem Behinderten- oder Pflegeheim
Der Sonderprivatauszug enthält Urteile mit:
Berufsverbot
Tätigkeitsverbot
Kontakt- oder Rayonverbot
(zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen)
Wichtige Hinweise:
Jede Person darf nur für sich selber einen Auszug bestellen.
Wichtige Hinweise:
Jede Person darf nur für sich selbst einen Auszug bestellen.
Für den Sonderprivatauszug ist eine schriftliche und
unterschriebene Bestätigung des Arbeitgebers
erforderlich.
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Hinweise
Informationen zum Strafregisterauszug finden Sie in den
FAQ's