Strafregisterauszug

Es gibt zwei verschiedene Auszüge.
Falls beide benötigt werden, müssen zwei separate Bestellungen aufgegeben werden.

Privatauszug


Kann für beliebige Zwecke bestellt werden.

Beispiele:
  • Bewerbungen
  • Wohnungsmiete
  • Einbürgerungsgesuche

Der Privatauszug enthält Urteile wegen Verbrechen und Vergehen von Erwachsenen bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen.

Sonderprivatauszug


Für Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen.

Beispiele:
  • Trainer/in in einem Kinder-Sportverein
  • Betreuung in einer Kita
  • Pflegefachkraft in einem Behinderten- oder Pflegeheim

Der Sonderprivatauszug enthält Urteile mit:
  • Berufsverbot
  • Tätigkeitsverbot
  • Kontakt- oder Rayonverbot
  • (zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen)

Wichtige Hinweise:
Jede Person darf nur für sich selber einen Auszug bestellen.
Wichtige Hinweise:

Privatauszug bestellen Sonderprivatauszug bestellen

Hinweise

Informationen zum Strafregisterauszug finden Sie in den FAQ's