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Departement: EJPD
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Strafregister
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Impressum
Privatauszug oder Sonderprivatauszug
Beim Bundesamt für Justiz (BJ) können
zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge
bestellt werden:
Welcher Auszug darf es sein?
Der Privatauszug:
Kann für beliebige Zwecke bestellt werden.
Der Sonderprivatauszug:
Für Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen.
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