Privatauszug oder Sonderprivatauszug

Beim Bundesamt für Justiz (BJ) können zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge bestellt werden:

Welcher Auszug darf es sein?
Der Privatauszug:
Kann für beliebige Zwecke bestellt werden.

Der Sonderprivatauszug:
Für Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen.

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